Es fehlen: Mario Sulmoni, Manager Immobilien und Logistik – Bastien Vuichard, Senior Berater Firmenkunden – Julien Yerly, Leiter Investment Office
CSR-Governance
Mit einer leistungsfähigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung trägt die FKB aktiv zur Entwicklung des Kantons Freiburg bei und achtet gleichzeitig auf die Erhaltung seiner Ressourcen. Auf organisatorischer Ebene stützt sich die FKB auf eine klare Governance-Struktur, die sich aus einem Verwaltungsrat, einer Generaldirektion, einem Prüf- und Risikoausschuss sowie einem Vergütungs- und Nominierungsausschuss zusammensetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und jene der Generaldirektion sind vollständig voneinander getrennt. Ein und dieselbe Person darf nicht gleichzeitig in beiden Organen vertreten sein, wodurch eine strikte Trennung zwischen den operativen Führungsaufgaben und den strategischen Aufsichtsfunktionen gewährleistet ist. Die im Geschäftsbericht dargelegten Governance-Grundsätze erklären, wie die Bank unter Einhaltung von Best Practices geführt, verwaltet und kontrolliert wird.
Die CSR-Governance der FKB folgt diesem Ansatz klar definierter Verantwortlichkeiten, transparenter Entscheidungsfindung und der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfragen in die strategischen und operativen Organe. Sie soll eine kohärente, messbare und auf die Gesamtstrategie der Bank abgestimmte Umsetzung gewährleisten.
Verwaltungsrat (VR)
Dem Verwaltungsrat (VR) obliegt die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle der Bank. Er validiert die strategischen Leitlinien, einschliesslich im Bereich CSR, und überwacht deren Umsetzung.
Die sieben Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss dem Gesetz über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) vom 22. November 1988 gewählt, welches die Wahlmodalitäten, die Amtsdauer und ihre Kompetenzen festlegt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie die beruflichen Laufbahnen, Ausbildungen und anderen Mandate seiner Mitglieder – einschliesslich derjenigen seines Präsidiums – werden auf der Website der FKB und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Kompetenzen des Verwaltungsrates und seiner Fachausschüsse sind genau definiert und werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Verfahren zur Nominierung und Auswahl der Mitglieder des obersten Leitungsorgans wird ebenfalls formalisiert und veröffentlicht, um Transparenz und institutionelle Sorgfalt zu gewährleisten.
Die Verwaltungsratsmitglieder verfügen über die für die Ausübung ihres Amtes erforderlichen fachlichen Kompetenzen (Bankwesen, Finanzen, Risikomanagement, Recht, Strategie und Unternehmensführung). Sie gelten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als von der Generaldirektion unabhängig, was die strategische Autonomie der Bank und die Qualität der ausgeübten Aufsicht gewährleistet. Es wird eine jährliche Selbstevaluation der Leistung des obersten Leitungsorgans durchgeführt, um die Transparenz sowie die Wirksamkeit seiner Steuerungsaufgabe zu stärken.
Seit September 2023 ist Dominique Jordan Perrin im Verwaltungsrat als strategische Nachhaltigkeitsbeauftragte tätig.
In dieser Funktion überwacht sie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsthemen und sorgt so für einen einheitlichen Ansatz auf allen Governance-Ebenen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit:
- validiert der VR die strategische CSR-Ausrichtung;
- wird der VR zwei- bis dreimal jährlich über den Fortschritt der CSR-Ziele, die wichtigsten Kennzahlen sowie die identifizierten Risiken und Chancen informiert;
- und genehmigt der VR den jährlichen CSR-Bericht, wodurch Kohärenz, Transparenz und Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen sichergestellt werden.
Angesichts der raschen Entwicklung regulatorischer, klimatischer und gesellschaftlicher Herausforderungen wird der Verwaltungsrat zudem dazu eingeladen, an Konferenzen und Schulungen zum Thema nachhaltige Entwicklung teilzunehmen, um sein Wissen zu vertiefen. Vier Mitglieder des Verwaltungsrates nahmen 2025 an einer Konferenz mit dem Titel «Integration von Nachhaltigkeit und Naturrisiken in die Bankenstrategie» teil. Die Konferenz wurde von Gaël Giraud geleitet und von Rodolphe Bocquet moderiert, zwei anerkannten Experten in den Bereichen Finanzmakroökonomie, Klimawandel und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.
Prüf- und Risikoausschuss
Der Prüf- und Risikoausschuss sorgt für das konsequente Management und die Eindämmung der Risiken der Bank. Die wichtigsten Fokuspunkte werden der Generaldirektion sowie dem Verwaltungsrat übermittelt, um eine informierte und reaktive Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates ist für klimabezogene Herausforderungen sensibilisiert und stellt sicher, dass Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit – insbesondere Klima- und Naturrisiken – schrittweise in das Gesamtrisikomanagement integriert werden. Dieser Ansatz stärkt die Resilienz der Bank und ermöglicht es, regulatorische und wirtschaftliche Entwicklungen vorwegzunehmen.
Generaldirektion (GD)
Die Generaldirektion ist für die operative Umsetzung der CSR-Strategie zuständig. Sie sorgt für die Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen in die Geschäftsprozesse, die internen Richtlinien und die operativen Prioritäten. Sie entwickelt nachhaltige Geschäftsmodelle und steuert Aktionspläne.
Die Bank hat zwei CSR-Botschafter innerhalb der GD ernannt, um dieser strategischen Ausrichtung konkrete Sichtbarkeit zu verleihen und ihre Integration auf allen Ebenen der Organisation sicherzustellen.
Erster Botschafter ist Daniel Wenger, Präsident der Generaldirektion. Seine Aufgabe ist es, die Bedeutung der CSR-Strategie, ihre strategische Verankerung und ihre Querschnittsfähigkeit in allen Entscheidungen der Bank hervorzuheben. Er unterstützt aktiv die Umsetzung der von der GD validierten CSR-Massnahmen.
Zweiter Botschafter ist Christophe Mettler, Leiter der Abteilung Rechtsdienst, Risikomanagement und Compliance und Mitglied der Generaldirektion. Er fungiert als Hauptsponsor für regulatorische Aspekte, die Nachhaltigkeitspolitik sowie die Überwachung der ESG-Verpflichtungen. Zudem sorgt er für die Beurteilung und das Gesamtmanagement der Risiken, einschliesslich derjenigen, die spezifisch mit ESG-Herausforderungen zusammenhängen.
Die CSR-Verantwortliche, Sandra Galliker, erstattet der GD monatlich Bericht, um eine regelmässige Überwachung des Fortschrittes der Aktionspläne, der Indikatoren und der validierten Massnahmen zu ermöglichen. Dieses System gewährleistet eine kontinuierliche Steuerung und schnelle Entscheidungsfindung.
Gesetz über die FKB
Die FKB ist eine vom Staat getrennte juristische Person des öffentlichen Rechts, die dem Gesetz über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) vom 22. November 1988 untersteht. Sie profitiert von einer vollständigen Staatsgarantie gemäss Art. 3 FKBG, der vorsieht, dass der Staat für die finanziellen Verbindlichkeiten der Bank haftet. Zur Absicherung dieser Garantie leistet die FKB dem Staat jährlich eine Entschädigung, die den Risiken und Ergebnissen der Bank Rechnung trägt.
Eine Arbeitsgruppe für CSR
Die operative Koordination des Ansatzes basiert auf einer CSR-Arbeitsgruppe, einer bereichsübergreifenden Instanz aus Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Divisionen und Geschäftsbereiche.
Die CSR-Arbeitsgruppe
- schlägt CSR-Massnahmen vor und konsolidiert diese;
- überwacht die Umsetzung der Aktionspläne;
- erkennt Synergien und Wechselwirkungen zwischen den Geschäftsbereichen;
- trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems bei;
- bereitet die für die Berichterstattung an die GD und den VR erforderlichen Unterlagen vor;
- verfasst den jährlichen CSR-Bericht;
- erstellt und aktualisiert die Nachhaltigkeitspolitik der FKB;
- führt über ihre Mitglieder bereichsübergreifende Projekte im Bereich der Nachhaltigkeit durch.
Funktionsweise
- Häufigkeit: monatliche Sitzung
- Steuerung: durch die CSR-Verantwortliche
- Verantwortung: Jedes Mitglied ist für die Umsetzung der Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich sowie für regelmässige Rückmeldungen verantwortlich.
Fachspezifische Projektgruppen
Angesichts der strategischen Bedeutung der Anlage- und Kreditgeschäfte werden in jedem dieser Bereiche spezielle Projektgruppen gebildet, um die Nachhaltigkeit fest in diesen wertschöpfenden Tätigkeiten zu verankern. Zudem gibt es Fachgruppen für das ESG-Risikomanagement sowie für den Umweltschutz.
Anlagen
Diese Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Investment Office, des Asset Management, der Vermögensverwaltung und der CSR-Verantwortlichen:
- steuert die Einbindung der CSR-Kriterien in die Anlage- und Beratungsprozesse;
- verfolgt die Entwicklung der regulatorischen Anforderungen und Marktstandards;
- entwickelt und passt das Angebot an nachhaltigen Produkten an;
- stellt die Kohärenz zwischen der Anlagestrategie und den CSR-Verpflichtungen der Bank sicher.
Kredite
Diese Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Credit Risk Management, des Front Office Credit, des Credit Control und einem Datenmanager:
- integriert die Nachhaltigkeitskriterien schrittweise in die Analyse und Vergabe von Finanzierungen;
- entwickelt Finanzierungslösungen, die die Energie- und Wirtschaftswende fördern;
- unterstützt die Verkaufsteams bei der Umsetzung der CSR-Richtlinien.
ESG-Risikomanagement
Das ESG-Risikomanagement erfolgt in einer speziellen Projektgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Risk Management, des Credit Risk Management, des Datenmanagements sowie der CSR-Verantwortlichen. Diese Projektgruppe:
- identifiziert und beurteilt relevante Klima- und Umweltrisiken;
- identifiziert und implementiert die wichtigsten Indikatoren.
Ökologie und Umweltschutz
Das Team «Immobilien und Logistik» ist für die Erhebung der jährlichen Daten für die Erstellung der CO2-Bilanz zuständig. Es setzt Massnahmen um, die das Ziel verfolgen, den Einsatz fossiler Energien für die Gebäudeheizung möglichst rasch zu eliminieren, überwacht die Entwicklung der Abfallmengen und wendet strenge Grundsätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen für den Immobilienbestand der Bank an. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen der Bank wurde ein Massnahmenplan entwickelt.
Operative Verantwortung
Seit dem 1. April 2025 ist Sandra Galliker CSR-Verantwortliche. In dieser Funktion ist sie zuständig für:
- die Ausarbeitung und Umsetzung der CSR-Strategie;
- die Sicherstellung der Schnittstelle zwischen operativen und strategischen Instanzen (GD und VR);
- die Koordination der CSR-Initiativen;
- die Unterstützung der ESG-Risikoanalyse und deren Integration in das Risikomanagement der Bank;
- die Beobachtung regulatorischer Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit;
- die Koordination der Erstellung des CSR-Berichts;
- die Förderung einer internen Nachhaltigkeitskultur;
- die Vertretung der Bank in verschiedenen Kommissionen;
- die Steuerung der CSR-Arbeitsgruppe.
Analyse der doppelten Wesentlichkeit
Für eine zielführende CSR-Strategie muss sich die FKB auf die Themen konzentrieren, bei denen die Handlungsmöglichkeiten und Risiken der Bank am grössten sind. Im zweiten Halbjahr 2025 erreichte die FKB einen wichtigen Meilenstein und aktualisierte ihre Wesentlichkeitsmatrix nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.
Der Ansatz der doppelten Wesentlichkeit
Dieser systematische Ansatz bewertet die Themen aus zwei komplementären Perspektiven:
- Impact-Perspektive («Inside-out»): die (positiven oder negativen) Auswirkungen, die die Bank und ihre Finanzierungen auf Gesellschaft und Umwelt haben
- Finanzielle Perspektive («Outside-in»): die potenziellen Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) auf die Bank selbst, betrachtet unter dem Aspekt kurz-, mittel- und langfristiger finanzieller Risiken und Chancen
Um die Objektivität und Einhaltung der GRI-Standards während dieses Prozesses zu gewährleisten, wurde die FKB vom Freiburger Unternehmen Climate Services SA begleitet, einem externen Beratungsunternehmen, das auf CO2-Bilanzierung und das Management von Nachhaltigkeitsthemen spezialisiert ist.
Die Methodik in vier Schritten
Eine interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen aus den Bereichen Kredite, Anlagen, Risikomanagement, Personal, Kommunikation, Infrastruktur sowie Nachhaltigkeit ist mehrmals zusammengekommen, um dieses Projekt zu steuern. Es umfasste die folgenden Phasen:
1. Schritt: Kartierung und Analyse der Wertschöpfungskette
Die Arbeit begann mit einem Ideenfindungsworkshop, um die jüngsten regulatorischen Entwicklungen einzubeziehen. Danach erstellte die Gruppe eine detaillierte Kartierung der Wertschöpfungskette der FKB (operativer vorgelagerter Bereich und finanzieller nachgelagerter Bereich). Parallel dazu wurde eine Kartierung der Anspruchsgruppen erstellt, wobei diese nach ihrem Interesse und ihrem Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Bank klassifiziert wurden.
2. Schritt: Identifikation der IROs und Verankerung im Geschäftsbereich (Gespräche)
Ziel dieses Schrittes war es, die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks und Opportunities, IROs) zu identifizieren. Um sicherzustellen, dass diese Analyse die Realität widerspiegelt, führte Climate Services eine Reihe von Einzelgesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Divisionen durch.
Diese Gespräche ermöglichten die Beurteilung von:
- interner Verankerung: die Art und Weise, wie ESG-Themen (insbesondere jene der Nachhaltigkeitscharta) wahrgenommen werden und wie sich die operativen Tagesprozesse an diesen Zielsetzungen ausrichten;
- Geschäftsrealität: die grössten Risiken und Chancen, die die Divisionsleitenden angesichts der sektorspezifischen Herausforderungen wahrnehmen, sowie die potenziellen Hindernisse bei der Umsetzung der Massnahmen.
3. Schritt: Beurteilung und Scoring
Jedes identifizierte Thema wurde anschliessend einer strengen Bewertung im Abgleich mit den GRI-Kriterien unterzogen:
- Schwere und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen der Bank auf ihr Ökosystem (vor- und nachgelagert)
- Finanzielles Ausmass des Risikos oder der Chance für die Bank über verschiedene Zeithorizonte hinweg
Die Wesentlichkeitsschwelle wurde auf 2,5/5 festgelegt. Themen mit einer Bewertung von 2 oder weniger gelten als «nicht wesentlich» und werden in diesem Bericht nicht in einem eigenen Kapitel behandelt. Dies gilt insbesondere für das Thema Abfall, das für eine Bank eine vergleichsweise geringe Relevanz aufweist, sowie für die sozioökologische Bewertung der Lieferanten, die als sehr geringes Risiko eingestuft werden (Einhaltung des in der Schweiz geltenden Rechtsrahmens für direkte Lieferanten und Fairtrade-zertifiziertes Gold), wobei die Tätigkeiten der Bank weitaus grössere Auswirkungen im nachgelagerten Bereich als im vorgelagerten Bereich ihrer Wertschöpfungskette haben.
4. Schritt: Validierung durch die Generaldirektion
Der Entstehungsprozess sowie die Ergebnisse der Matrix der doppelten Wesentlichkeit wurden der Generaldirektion präsentiert und mit ihr besprochen. Diese validierte die vorgeschlagene Matrix nach einigen geringfügigen Anpassungen.
Kontinuierliche Verbesserung und externe Konsultation
Die Wesentlichkeitsbestimmung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Dialog. Die FKB ist bestrebt, ihren Anspruchsgruppen eine Stimme zu geben und ihre Positionen in die Strategie der Bank zu integrieren. Für 2026 plant sie daher eine Konsultationsphase mit ihren externen Anspruchsgruppen. Auf diese Weise können die internen Ergebnisse mit den tatsächlichen Erwartungen abgeglichen und das gemeinsame Verständnis der wesentlichen Themen geschärft werden.
Am Ende dieses Prozesses der Bewertung (gesellschaftliche Auswirkungen einerseits und finanzielle Risiken/Chancen andererseits) konsolidierte die FKB ihre neue Matrix der doppelten Wesentlichkeit. Voraussetzung für die Einstufung als «wesentlich» (und damit die Aufnahme in diesen Bericht) ist ein hoher Relevanzscore auf mindestens einer der beiden Achsen (Impact oder Finance). Diese Liste, die fortan die CSR-Strategie der Bank strukturiert, wurde vom Verwaltungsrat formell validiert.
Das Ergebnis: die Matrix der doppelten Wesentlichkeit
Die Themen wurden in vier strategische Pfeiler gegliedert, die auf einem gemeinsamen Fundament beruhen.
Universelles Fundament: Transparenz, Sicherheit und Integrität
Dieses Element umfasst jene Themen, bei denen die Risikotoleranz der Bank am geringsten ist, da sie den Kern des Kundenvertrauens und die regulatorischen Anforderungen betreffen.
- Datenschutz und Cybersicherheit (GRI 418): (Max. Score 5/5) Dieses Thema hat oberste Priorität. Der Schutz der Kundendaten vor zunehmenden Cyberbedrohungen ist sowohl für den gesellschaftlichen Impact der Bank als auch für ihre finanzielle Stabilität und Reputation von entscheidender Bedeutung.
- Bekämpfung von Korruption und Konformität (GRI 205): Die Bank wahrt eine einwandfreie Geschäftskultur und hält die Marktrichtlinien streng ein (Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung).
1. Pfeiler: Regionales und soziales Engagement
Dieser Pfeiler spiegelt den doppelten Auftrag der Bank wider: den Kanton zu unterstützen und gleichzeitig die mit der ökologischen Transition verbundenen Risiken zu steuern.
- Regionale Wirtschaft (GRI 201+203): die primäre Aufgabe als Kantonalbank; Sicherstellung der Finanzierung, Entwicklung und Resilienz der lokalen Wirtschaftsstruktur (KMU und kantonale Immobilien)
2. Pfeiler: Verantwortungsvolle Produkte und Dienstleistungen
- Vermarktungspraktiken (GRI 417): transparente und verantwortungsvolle Finanzberatung für Kundinnen und Kunden (insbesondere in Bezug auf nachhaltige Finanzen und FIDLEG-Konformität)
3. Pfeiler: Verantwortungsvolle Arbeitgeberin
Das Humankapital ist angesichts des Fachkräftemangels und des raschen Wandels der Bankberufe die wichtigste Ressource.
- Aus- und Weiterbildung (GRI 404): kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um der Digitalisierung und den neuen ESG-Anforderungen gerecht zu werden
- Beschäftigung (GRI 401) und Gesundheit/Sicherheit (GRI 403): attraktive Arbeitsbedingungen, Wahrung des psychosozialen Wohlbefindens der Mitarbeitenden und Förderung eines konstruktiven Dialoges zwischen Generaldirektion und Mitarbeitenden (GRI 402)
4. Pfeiler: Umwelt und Klimaschutz
- Treibhausgasemissionen (GRI 305): Begleitung der Kundinnen und Kunden auf dem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft (Management der finanzierten Emissionen) sowie Reduktion des Fussabdrucks der Geschäftstätigkeit der Bank
- Energie (GRI 302) und Biodiversität (GRI 101/304): Diese aufkommenden Themen stehen zunehmend im Fokus der Bank, insbesondere durch die Einführung der Methode der Umweltbelastungspunkte (UBP) zur Messung ihres Gesamtfussabdrucks.
Unsere Methodik: Die Themen im Zusammenhang mit der Lieferkette (GRI 308 und GRI 414) sowie der Abfallbewirtschaftung (GRI 306) weisen eine geringe Wesentlichkeit auf. Trotz bewährter operativer Praktiken der Bank in diesen Bereichen werden sie nicht als strategisch wesentlich erachtet und im vorliegenden Bericht daher nicht in einem eigenen Kapitel behandelt.
Dialog mit den Anspruchsgruppen (GRI 2–29)
Kartierung als Grundlage für gezieltes Handeln
Als Kantonalbank ist die FKB Teil eines komplexen Ökosystems. Die langfristige Wertschöpfung hängt von ihrer Fähigkeit ab, die Erwartungen derjenigen, die die Bank beeinflussen oder von ihren Entscheidungen betroffen sind, zu verstehen, frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.
Im Rahmen des 2025 eingeführten Ansatzes der doppelten Wesentlichkeit nahm die Arbeitsgruppe eine Kartierung der Anspruchsgruppen vor. Jede Anspruchsgruppe wurde bewertet und anhand von zwei strategischen Achsen in einer Matrix positioniert:
- Interesse: das Ausmass der Erwartungen oder Bedenken einer Gruppe hinsichtlich der Tätigkeiten und der ESG-Performance der Bank
- Einfluss: die Fähigkeit der Gruppe, die Entscheidungsfindung, die Reputation oder die Ergebnisse der Bank zu beeinflussen
Das Ergebnis: die Matrix der Anspruchsgruppen
Die erzielten Scores wurden analysiert und die Anspruchsgruppen entsprechend in vier Engagement-Kategorien eingeteilt. Diese definieren, wie die Bank mit ihnen interagiert:
Schlüsselakteure (enge Zusammenarbeit und kontinuierlicher Dialog)
(grosser Einfluss und grosses Interesse)
Diese Gruppen stehen im Zentrum des Geschäftsmodells. Die CSR-Strategie und die Marktangebote der Bank orientieren sich unmittelbar an ihren Erwartungen.
- Anleger und Sparende: Sie fordern vollständige Transparenz hinsichtlich des Risikomanagements und der Performance ihrer Anlagen.
- Kunden (Privat- und Firmenkunden): Ihre Bedürfnisse entwickeln sich rasch in Richtung nachhaltiger Finanzierungslösungen (energetische Sanierung und Transition von KMU).
- Aufsichtsbehörden und Dachverbände (FINMA und SBVg): Diese Anspruchsgruppe übt den grössten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Bank aus und gibt die Standards in Bezug auf Konformität und Berichterstattung vor (Bekämpfung von Greenwashing und Eigenkapitalanforderungen).
- Kanton Freiburg (über den Staatsrat und den Grossen Rat): Als Eigentümer und Garant stellt der Kanton sicher, dass die Bank ihren öffentlichen Auftrag erfüllt und sich dabei an den kantonalen Klimazielen ausrichtet.
Einflussreiche Akteure (Zufriedenheit und strategische Ausrichtung)
(grosser Einfluss und gezieltes Interesse)
Hierzu zählen die Akteure, die die Nachhaltigkeitsperformance der Bank bewerten.
- Ratingagenturen: Trotz geringem Interesse am täglichen Geschäft der Bank haben sie grossen Einfluss auf die Refinanzierungsbedingungen.
Treibende Kräfte der Transformation (Information und aktive Beteiligung)
(grosses Interesse und mässiger Einfluss)
- Mitarbeitende: Mit einem der höchsten Interessenswerte in der Matrix der Bank sind die Mitarbeitenden die wichtigsten Botschafterinnen und Botschafter ihres Nachhaltigkeitsansatzes. Ihr Engagement und ihre Ausbildung sind entscheidend für eine erfolgreiche Transition.
- Lieferanten: Diese Gruppe umfasst wichtige Partner, insbesondere im Technologiebereich, mit denen die Bank zur Reduktion ihres operativen Fussabdrucks zusammenarbeitet (Scope 3 vorgelagert).
Zivilgesellschaft (Beobachtung, Zuhören und globale Verantwortung) (indirekter bzw. entstehender Einfluss und Interesse)
Auch wenn ihr direkter Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Bank historisch als eher gering wahrgenommen wird, verkörpern diese Akteure das gesellschaftliche Gewissen der Bank.
- Bevölkerung des Kantons und Nichtregierungsorganisationen: Die Bank pflegt einen offenen Dialog, um lokale und territoriale Anliegen zu verstehen.
- Zukünftige Generationen: Die Bank hat die innovative Entscheidung getroffen, diese «stille Anspruchsgruppe» formell in ihre Kartierung aufzunehmen. Dies unterstricht ihre langfristige Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität und den Kampf gegen die globale Erwärmung.
Engagement-Perspektiven
Diese Kartierung stellt keinen Endpunkt dar, sondern bildet den Ausgangspunkt der Beziehungsstrategie. Wie in ihrer Wesentlichkeitsmethodik dargelegt, plant die Bank, im Laufe des Jahres 2026 eine externe Konsultation ihrer wichtigsten Anspruchsgruppen durchzuführen. Diese dient dazu, die tatsächlichen Erwartungen zu validieren und die CSR-Roadmap entsprechend anzupassen.